Mitgliedschaft

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Ordentliche Mitglieder:

Alle deutsch-iranischen Ärzte und Zahnärzte sowie alle Ärzte und Zahnärzte iranischer und deutsch/iranischer Abstammung, die in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind bzw. hier ihren Aufenthalt haben, können die ordentliche Mitgliedschaft des Vereins erwerben.

Außerordentliche Mitglieder:

(a) Alle deutsch-iranischen Studenten der Medizin oder Zahnmedizin sowie alle Studenten der Medizin oder Zahnmedizin iranischer und deutsch-iranischer Abstammung, welche in der Bundesrepublik Deutschland studieren, können gegen die Vorlage der aktuellen Studienbescheinigung, die jedes Semester unaufgefordert an den Verein zu versenden ist, die außerordentliche Mitgliedschaft erwerben. Für diese Gruppe wird gegebenenfalls auf Beschluss des Vorstandes eine Ermäßigung des Mitglieds- beitrags gewährt. Die Mitgliedschaft als Student endet nach Abschluss des Studiums und /oder bei fehlender aktueller Studien- Bescheinigung.

(b) Folgende Personen können ebenfalls auf schriftlichen Antrag eine außerordentliche Mitgliedschaft erwerben:

  1. Deutsch-iranische Ärzte und Zahnärzte, die nicht in Deutschland tätig sind
  2. Deutsch-iranische Medizin- und Zahnmedizinstudenten, die nicht in Deutschland studieren
  3. Nicht deutsch-iranische Ärzte und Zahnärzte
  4. Nicht deutsch-iranische Studenten der Medizin und Zahnmedizin
  5. Personen im Bereich der medizinisch angebundenen Wissenschaften und des Gesundheitswesens
  6. Jede andere juristische Person, welche für die Ziele des Vereins kooperiert.
  7. Korrespondierende Mitglieder:

International ausgewiesene Wissenschaftler, deren Leistung eine Erweiterung und Vertiefung des Wissens der medizinisch- wissenschaftlichen Aktivitäten des Vereins darstellt, können auf gemeinsamen Beschluss des wissenschaftlichen Beirats und des Vorstandes zu korrespondierenden Mitgliedern gewählt werden.

Ehrenmitglieder:

Der Verein kann auf den gemeinsamen Beschluss des wissenschaftlichen Beirats und des Vorstandes den Personen, welche sich in besonderer Weise für die Forschung und Lehre in der medizinischen Wissenschaft oder für die Umsetzung der Ziele des Vereins eingesetzt haben, zur Anerkennung ihrer großen Verdienste die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

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